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Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen?
Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen? Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen, um sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Gesundheit des Mitarbeiters die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden könnte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Privatsphäre des Mitarbeiters respektieren und die ärztlichen Informationen vertraulich behandeln muss. Darüber hinaus sollte eine ärztliche Untersuchung nur dann verlangt werden, wenn es keine weniger einschneidenden Maßnahmen gibt, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu überprüfen. **
Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?
Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen? Ja, in bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen, wenn dies aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers die sichere Ausübung seiner Tätigkeit beeinträchtigen könnte. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht und die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektiert wird. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholt und transparent über den Grund für die Untersuchung informiert. **
Ähnliche Suchbegriffe für Der-Arbeitgeber-im-Lohnsteuerrecht
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Produkte zum Begriff Der-Arbeitgeber-im-Lohnsteuerrecht:
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Lohnsteuerrecht, Ratgeber von Baerbel KüchDer Ratgeber "Lohnsteuerrecht" bietet eine umfassende und aktuelle Übersicht über die komplexen und sich ständig ändernden Regelungen im Bereich des Lohnsteuerabzugs. Angesichts der häufigen Änderungen durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung ist es für Arbeitgeber und Mitarbeitende unerlässlich, sich mit den neuesten Entwicklungen vertraut zu machen. Der Band behandelt zentrale Themen wie die Abgrenzung von Arbeitslohn und Aufwand, Sachzuwendungen, betriebliche Altersversorgung, Reisekosten und Pauschalversteuerung. Jedes dieser Themen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der neuesten Verwaltungsanweisungen detailliert erläutert. Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern nicht nur einen Überblick zu verschaffen, sondern auch praktische Hilfestellungen für die Herausforderungen im Lohnsteuerrecht zu bieten. Die klare Struktur und die verständliche Sprache machen es einfach, sich in den komplexen Materien zurechtzufinden.49,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Peters, Dietlinde-Bettina: Das Weisungsrecht der ArbeitgeberDas Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 254, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 251938845,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Die Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber - insbesondere in der Unternehmenskrise, Fachbücher von Vera MollDie Änderung und Anpassung einzelner Arbeitsbedingungen fortbestehender Arbeitsverhältnisse stellt sich als erfolgsversprechende, schnelle und gleichzeitig moderate Form des Krisenmanagements dar, um auf weggefallenen Beschäftigungsbedarf sowie notwendige Umstrukturierungen in einer Unternehmenskrise zu reagieren, ohne den Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt in Frage zu stellen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob in denjenigen Bereichen von Arbeitsbedingungen, in denen eine Änderung und Anpassung nicht mehr im Rahmen des vertragsimmanenten Direktionsrechts erfolgen kann, vorsorgende Klauseln zu einer Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen führen können. Dazu werden Flexibilisierungsklauseln entwickelt und auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Ihre Voraussetzungen und Grenzen richten sich massgeblich an der AGB-Kontrolle aus.90,10 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Darf der Arbeitgeber im Testzentrum anrufen, um zu kontrollieren, ob der Test tatsächlich durchgeführt wurde?
Der Arbeitgeber hat das Recht, die Durchführung eines Tests zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen werden. Dies kann auch bedeuten, dass er das Testzentrum kontaktiert, um die Bestätigung der Testdurchführung einzuholen. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Datenschutzbestimmungen beachten und sicherstellen, dass nur relevante Informationen ausgetauscht werden. **
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Was zahlt der Arbeitgeber im Todesfall?
Im Todesfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel kein direktes Gehalt an die Hinterbliebenen des verstorbenen Arbeitnehmers. Allerdings können Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, wenn der Tod des Arbeitnehmers durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Zudem können eventuell Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung bestehen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall an die Personalabteilung des Arbeitgebers oder an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Ansprüche im Todesfall zu klären. **
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Wer ist der Arbeitgeber im Referendariat?
Im Referendariat ist der Arbeitgeber in der Regel das Bundesland, in dem das Referendariat absolviert wird. Das bedeutet, dass man als Referendarin oder Referendar bei einer staatlichen Schule oder einer anderen staatlichen Einrichtung angestellt ist. Der Arbeitgeber ist somit der Dienstherr, der für die Organisation und Durchführung des Referendariats zuständig ist. Während des Referendariats unterliegt man den dienstrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und erhält eine Vergütung, die sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst richtet. **
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Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?
Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung. Auch eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können während des Mutterschutzes weitergezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten, welches teilweise vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann. **
Kann der Arbeitgeber die Ausbildung nach ärztlicher Untersuchung kündigen?
Der Arbeitgeber kann die Ausbildung nach einer ärztlichen Untersuchung kündigen, wenn der Auszubildende aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht in der Lage ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Allerdings muss der Arbeitgeber in solch einem Fall alternative Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung prüfen, wie beispielsweise eine Umplatzierung in einen anderen Ausbildungsberuf. **
Wie viel zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?
Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich jedoch einen Teil dieses Betrages von der Krankenkasse erstatten lassen. Zudem übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Insgesamt ist der Arbeitgeber also während des Mutterschutzes finanziell entlastet. **
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Der Arbeitgeber im Lohnsteuerrecht, Fachbücher von Gerhard A. WinterDer Arbeitgeber ist in das Lohnsteuerverfahren eingebunden. Er hat den ihm auferlegten Pflichten unentgeltlich nachzukommen. Die Erfüllung dieser Pflichten ist mit erheblichen haftungs- und strafrechtlichen Risiken verbunden. Die Arbeit untersucht, ob die heute übliche Handhabung des Lohnsteuerrechts den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird. Dazu wird die rechtliche Stellung des Arbeitgebers herausgearbeitet. Im Anschluss daran werden einige sich aus der gefundenen Rechtsstellung ergebenden Folgen dargestellt. Besonderheiten der Nettolohnvereinbarung und der pauschalen Lohnsteuer werden angesprochen. Schliesslich werden verfassungsrechtliche Probleme der Einbindung des Arbeitgebers in das Besteuerungsverfahren erörtert.91,55 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Vereinfachungsformen im Lohnsteuerrecht, Fachbücher von Philipp A. StallknechtDie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und deren Erhebung sind ein zentraler Bestandteil des Einkommensteuerrechts und des Bundeshaushaltes. Unter dem Begriff der Lohnsteuer finden diese oft Eingang in die öffentliche Diskussion. Philipp A. Stallknecht analysiert im ersten Teil den besonderen Vereinfachungsbedarf der Lohnsteuer. Der Autor konzentriert sich dabei auf die Analyse des Arbeitslohnbegriffs und des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Im Anschluss an die Analyse dieser Begrifflichkeiten entwickelt er eine Systematisierung, in die er die einzelnen Vereinfachungsnormen der Lohnsteuer aus den 3, 9 und 37a ff. EStG eingliedert und strukturiert. Im letzten Teil widmet sich der Verfasser den notwendigen Reformierungsvorschlägen. Der Autor plädiert unter anderem für eine konturiertere Arbeitslohndefinition sowie die Zusammenführung von bestehenden Pauschalierungsvorschriften.39,95 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Lohnsteuerrecht, Ratgeber von Baerbel KüchDer Ratgeber "Lohnsteuerrecht" bietet eine umfassende und aktuelle Übersicht über die komplexen und sich ständig ändernden Regelungen im Bereich des Lohnsteuerabzugs. Angesichts der häufigen Änderungen durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung ist es für Arbeitgeber und Mitarbeitende unerlässlich, sich mit den neuesten Entwicklungen vertraut zu machen. Der Band behandelt zentrale Themen wie die Abgrenzung von Arbeitslohn und Aufwand, Sachzuwendungen, betriebliche Altersversorgung, Reisekosten und Pauschalversteuerung. Jedes dieser Themen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der neuesten Verwaltungsanweisungen detailliert erläutert. Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern nicht nur einen Überblick zu verschaffen, sondern auch praktische Hilfestellungen für die Herausforderungen im Lohnsteuerrecht zu bieten. Die klare Struktur und die verständliche Sprache machen es einfach, sich in den komplexen Materien zurechtzufinden.49,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Peters, Dietlinde-Bettina: Das Weisungsrecht der ArbeitgeberDas Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 254, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 251938845,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen?
Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen? Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen, um sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Gesundheit des Mitarbeiters die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden könnte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Privatsphäre des Mitarbeiters respektieren und die ärztlichen Informationen vertraulich behandeln muss. Darüber hinaus sollte eine ärztliche Untersuchung nur dann verlangt werden, wenn es keine weniger einschneidenden Maßnahmen gibt, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu überprüfen. **
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Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?
Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen? Ja, in bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen, wenn dies aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers die sichere Ausübung seiner Tätigkeit beeinträchtigen könnte. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht und die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektiert wird. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholt und transparent über den Grund für die Untersuchung informiert. **
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Darf der Arbeitgeber im Testzentrum anrufen, um zu kontrollieren, ob der Test tatsächlich durchgeführt wurde?
Der Arbeitgeber hat das Recht, die Durchführung eines Tests zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen werden. Dies kann auch bedeuten, dass er das Testzentrum kontaktiert, um die Bestätigung der Testdurchführung einzuholen. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Datenschutzbestimmungen beachten und sicherstellen, dass nur relevante Informationen ausgetauscht werden. **
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Was zahlt der Arbeitgeber im Todesfall?
Im Todesfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel kein direktes Gehalt an die Hinterbliebenen des verstorbenen Arbeitnehmers. Allerdings können Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, wenn der Tod des Arbeitnehmers durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Zudem können eventuell Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung bestehen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall an die Personalabteilung des Arbeitgebers oder an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Ansprüche im Todesfall zu klären. **
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Die Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber - insbesondere in der Unternehmenskrise, Fachbücher von Vera MollDie Änderung und Anpassung einzelner Arbeitsbedingungen fortbestehender Arbeitsverhältnisse stellt sich als erfolgsversprechende, schnelle und gleichzeitig moderate Form des Krisenmanagements dar, um auf weggefallenen Beschäftigungsbedarf sowie notwendige Umstrukturierungen in einer Unternehmenskrise zu reagieren, ohne den Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt in Frage zu stellen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob in denjenigen Bereichen von Arbeitsbedingungen, in denen eine Änderung und Anpassung nicht mehr im Rahmen des vertragsimmanenten Direktionsrechts erfolgen kann, vorsorgende Klauseln zu einer Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen führen können. Dazu werden Flexibilisierungsklauseln entwickelt und auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Ihre Voraussetzungen und Grenzen richten sich massgeblich an der AGB-Kontrolle aus.90,10 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Die Mitwirkung der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer., Fachbücher von Theodor Maunz, Axel von Campenhausen, Herbert Scholtissek, Ulrich ScheunerDie Mitwirkung der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer., Fachbücher von Theodor Maunz, Axel von Campenhausen, Herbert Scholtissek, Ulrich Scheuner34,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Die Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitgeber in Deutschland und Frankreich., Fachbücher von Adolf Günther, René PrévôtIm Rahmen des Projekts Duncker & Humblot reprints heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht - und zwar sowohl gedruckt als auch in elektronischer Form. Einige Titel sind bereits erschienen. Täglich kommen weitere hinzu. Bis Ende des Jahres wird das Duncker & Humblot reprints-Programm auf ca. 1.500 Bände anwachsen. Möchten Sie regelmässig über Neuerscheinungen aus dem reprints-Programm informiert werden? Dann abonnieren Sie unseren E-Mail-Benachrichtigungsdienst.89,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Wer ist der Arbeitgeber im Referendariat?
Im Referendariat ist der Arbeitgeber in der Regel das Bundesland, in dem das Referendariat absolviert wird. Das bedeutet, dass man als Referendarin oder Referendar bei einer staatlichen Schule oder einer anderen staatlichen Einrichtung angestellt ist. Der Arbeitgeber ist somit der Dienstherr, der für die Organisation und Durchführung des Referendariats zuständig ist. Während des Referendariats unterliegt man den dienstrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und erhält eine Vergütung, die sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst richtet. **
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Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?
Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung. Auch eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können während des Mutterschutzes weitergezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten, welches teilweise vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann. **
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Kann der Arbeitgeber die Ausbildung nach ärztlicher Untersuchung kündigen?
Der Arbeitgeber kann die Ausbildung nach einer ärztlichen Untersuchung kündigen, wenn der Auszubildende aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht in der Lage ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Allerdings muss der Arbeitgeber in solch einem Fall alternative Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung prüfen, wie beispielsweise eine Umplatzierung in einen anderen Ausbildungsberuf. **
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Wie viel zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?
Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich jedoch einen Teil dieses Betrages von der Krankenkasse erstatten lassen. Zudem übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Insgesamt ist der Arbeitgeber also während des Mutterschutzes finanziell entlastet. **
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